Aufnahme
Sie wollen Mitglied in unserem Verein werden?
Um dabei zu sein, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag, die Beitragszahlungserklärung und Aufnahmeregeln für Neumitglieder, sowie die Datenschutzerklärung vollständig in Klarschrift aus und geben diese Unterlagen persönlich bei einem Vorstandsmitglied im Vereinsheim am Kronthaler Weiher ab. Außerdem benötigen wir noch eine Kopie Ihres Fischereischeins (Vorder- und Rückseite).
Vereinsheim BFV Erding e.V.
In den Hacken 3
85435 Erding
Geöffnet jeden Mittwoch von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
- PDF Aufnahmeantrag 2021
- Datenschutzerklärung 2020
- PDF Beitragszahlungserklärung 2022
- Aufnahmeregeln für Neumitglieder 2023
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag zur Neuaufnahme gemäß Satzung, von der Vorstandschaft beschlossen werden muss. Unsere Satzung ist dafür maßgeblich, d.h. auch eine Ablehnung ist möglich!
Sie erhalten rechtzeitig vor der Aufnahmeveranstaltung eine Mitteilung der Vorstandschaft über die Entscheidung Ihres Aufnahmeantrags.
Beiträge im Fischereiverein
Art | Jahres- beitrag | Jahres- karte | Arbeitseinsatz | Gesamt |
Erwachsener mit Jahreskarte | 100 € | 250 € |
8 Std. p.a, 30 € / p. Stunde Belastung je nach Nicht-Leistung |
350 € |
Erwachsener ohne Jahreskarte | 100 € | - | - | 100 € |
Erwachsener mit Kanalkarte | 100 € | 150 € |
8 Std. p.a, 30 € / p. Stunde Belastung je nach Nicht-Leistung |
250 € |
Jungfischer mit Jahreskarte | 50 € | 100 € | - | 150 € |
Es gelten die Regeln für Arbeitseinsätze: am Jahresende werden die nicht abgeleisteten Stunden dem Girokonto belastet. Mitglieder ab 67 Jahren brauchen vorerst keinen Arbeitseinsatz zu leisten.
Für Jungfischer vom 10. bis zum 12. Lebensjahr ist eine Betreuungsperson zu benennen. Diese Person hat die Aufsichtspflicht zu übernehmen und muss Mitglied des Vereins sein.
Erläuterungen zur Jahreskarte:
Eine Jahreskarte ist vom 01.01. bis 31.12. gültig. Das Kontingent der Jahreskarten
beträgt 300 Stück.
Die Vergabe der Jahreskarten erfolgt nach dem Motto, „wer zuerst kommt ....“.
Sofern kein Kontingent mehr vorhanden ist, erfolgt die Erfassung auf einer Warteliste entsprechend der Antragseingänge. Mitglieder, die bis zum 30.04. wegen verspäteter Abgabe des Fangbuchs oder zu wenig Versammlungen gesperrt sind, erhalten (auch bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung) eine Jahreskarte bzw Fangbücher erst ab dem 01.05., sofern noch ein Kontingent vorhanden ist. Die Warteliste wird in diesem Fall bevorzugt.
Aufnahmegebühr im Verein
Aufnahmegebühr für Erwachsene: 500,- EUR
Aufnahmegebühr für Jugendliche: keine
Auf Antrag kostenfreier Übertritt von Jugendlichen zu Erwachsenen ab 3-jähriger Mitgliedschaft. Bei kürzerer Mitgliedschaft ist beim Übertritt eine anteilige Aufnahmegebühr zu entrichten (1 Jahr = EUR 300,00, 2 Jahre = EUR 200,00)
Beschränkungen der Gewässer
Bei den Fließgewässern mit Ausnahme des Isarkanals geltend folgende Angel-Beschränkungen:
Altenerdinger Sempt: 5 x pro Jahr, davon monatlich 1 x, Saison vom 16.04. bis 31.10.
Stadt-/Eigentums-Sempt: 6 x pro Jahr, davon monatlich 1 x, Saison vom 16.04. bis 31.10.
Fehlbach 1 und 2: jeweils 1 x pro Jahr, Saison vom 16.04. bis 31.10.
Isen: 1 x pro Jahr, weitere Tageskarten erhältlich solange Vorrat reicht, Saison vom 16.04. bis 31.10.
Alle weiteren Gewässer können täglich befischt werden (teilweise Gewässersperren wegen Besatzmaßnahmen vorhanden).
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Schriftführer Herr Andreas Steiner unter der Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.