Forellenfischen Hasi- u. Eigentumsweiher bis 30.04.2023
Liebe Fischerinnen und Fischer,
aufgrund der neuen Gesetze zur Fischerei in Bayern hat sich mit unseren vereinsinternen Regeln laut Fangbuch eine Überschneidung ergeben. Im Kapitel Hecht und Zander ist beschrieben, dass an unseren Weihern während der Schonzeit von Hecht und Zander ein Verbot von Kunstködern aller Art besteht.
Nun hat der Hecht eine Schonzeit bis Anfang Mai erhalten, was bedeuten würde, dass man an unseren Forellenweihern bis dahin keine Kunstköder verwenden darf. Aus diesem Grund wird das Verbot für den Eigentums-und Hasi-Weiher wie folgt geändert:
Kleine Blinker, Spinner, Gummifische und Wobbler bis zu einer Größe von 5 cm Länge (ohne Haken gemessen), dürfen an diesen Weihern verwendet werden. Die Verwendung von Kunstteig ist natürlich ebenfalls erlaubt. Bitte beachtet, dass diese Lockerung nur für die beiden Weiher gilt. Diese Regelung gilt für den Hasi-und Eigentumsweiher bis einschließlich 30.04.2023
Damit haben wir hoffentlich den Start in die Saison 2023 erleichtert, ich wünsche Euch viel Freude in den nächsten Tagen.
Petri Heil
Wolfgang Ludwig – 1. Vorstand